In Deutschland ist die Übernachtung im Wohmobil nur auf ausgewiesenen Wohnobilstellplätzen oder Campingplätzen gestattet oder auf privatem Grund mit Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers.
Die Übernachtung am Strassenrand oder öffentlichen Verkehrsraum ist nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet. Der Begriff „Herstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist eng gefasst. Hierzu gehört nur das Schlafen im Fahrzeug. Kochen, trinken, fernsehen sogar die Benutzung der Toilette gehören nicht dazu. Diese Tätigkeiten gehören zum Wohnen und erfüllen den Tatbestand der unerlaubten Sondernutzung, die eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. Reisende die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, kommen also kaum in die Verlegenkeit unterwegs entsorgen zu müssen. Sie haben entweder auf dem letzten Wohnmobilstellplatz entsorgt, oder sie entsorgen auf dem nächsten Stellplatz/Campingplatz auf dem sie übernachten.
Auch in Leipzig gibt es eine Anzahl von Parkplätzen, die in Reisemobilforen als kostenlose Übernachtungsplätze angepriesen werden. Beispiel: Rennbahn. Auch auf diesen Parkplätzen ist das Halten nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet. Trotzdem gibt es immer wieder Billigtouristen denen die Stellplätze zu teuer sind, aber trotzdem dort gerne Ihren Abfall entsorgen möchten.
Unsere Entsorgungsanlagen refinanzieren sich durch die Stellplatzgebühren unserer Gäste. Um unseren Gästen auch weiterhin faire Preise bieten zu können, steht die Ver- und Entsorgung nur unseren Gästen zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständniss.