Gästetaxe Leipzig

Liebe Gäste.

Nun ist es auch in Leipzig passiert. Leipzig hat eine Gästetaxe eingeführt. Betroffen von dieser Gästesteuer sind alle Personen die Leipzig besuchen und entgeldlich in der Stadt übernachten. Für unseren Stellplatz bedeutet dies, dass wir als Stellplatzbetreiber verpflichtet sind die Steuer von Ihnen zu erheben. Als Steuer erhebt die Stadt 5% des Bruttoübernachtungspreises.

Ausgenommen von der Gästesteuer sind Personen unter 18 Jahre. Weiterhin sind Schwerbehinderte mit einen Behinderungsgrad über 80% ausgenommen, sowie deren eingetragene Begleitpersonen.

Obwohl wir die Taxe für Sie nur an die Stadt weiterleiten, bedeutet für uns als Stellplatzbetreiber die Gästetaxe einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand.

Unabhängig davon wünschen wir Ihnen einen angenehmen Auffenthalt in Leipzig, zu dem wir gerne beitragen werden.

Das Stellplatzteam.