Auf Grund der Coronapandemie hat die Stadt Leipzig die Erhebung der Gästetaxe ausgesetzt.
Weitere Informationen zur Gästetaxe.
Liebe Gäste.
Nun ist es auch in Leipzig passiert. Leipzig hat eine Gästetaxe eingeführt. Betroffen von dieser Gästesteuer sind alle Personen die Leipzig besuchen und entgeldlich in der Stadt übernachten. Für unseren Stellplatz bedeutet dies, dass wir als Stellplatzbetreiber verpflichtet sind die Steuer von Ihnen zu erheben. Jeder Gast hat für jeden Tag seies Auffenthalts 1 Euro Steuer zu entrichten. An- und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet.
Ausgenommen von der Gästesteuer sind Personen unter 18 Jahre, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gegen Vorlage eines Nachweises. Weiterhin sind Schwerbehinderte mit einen Behinderungsgrad über 50% ausgenommen, sowie Begleitpersonen sofern sie im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen werden.
Obwohl wir die Taxe für Sie nur an die Stadt weiterleiten, bedeutet für uns als Stellplatzbetreiber die Gästetaxe einen erheblichen organisatorischen und personellen Mehraufwand.
Unabhängig davon wünschen wir Ihnen einen angenehmen Auffenthalt in Leipzig, zu dem wir gerne beitragen werden.
Das Stellplatzteam.